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Donnerstag, 23. Februar 2012
Wie Sie uns helfen können Drucken E-Mail

Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke nach Bescheinigung  des Finanzamtes München für Körperschaften, StNr. 143 / 216 / 50687, vom 12.09.2008 als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass es sich um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger  Zwecke im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Abschnitt B Nr. 1 verwendet wird.

Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.

UNSER SPENDENKONTO:

Wenn Sie einmalig oder regelmäßig einen Betrag zuwenden wollen, dann können Sie diesen auf unser Spendenkonto überweisen und erhalten unverzüglich eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung.

Kreissparkasse München/Starnberg
BLZ 702 501 50
Kto 998 71 81

MITGLIEDSCHAFT:

Sie können uns auch durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt EURO 60,- pro Jahr.

Mitglieder mit gültigem ALG I, ALG II, KdU (Kosten der Unterkunft) oder Grundsicherungsbescheid können eine Mitgliedschaft für EURO 30,- pro Jahr erhalten.

Bitte downloaden Sie zu diesem Zweck die Beitritts-erklärung: PDF-Formular (27 KB)
Hier klicken

Drucken Sie das Formular bitte aus und senden Sie es uns ausgefüllt per Post zu.